Seiteninhalt
10.10.2018

Bekanntmachung Lärmaktionsplan Frankfurt (Oder)

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Frankfurt (Oder) gemäß § 47d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

Bekanntmachung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 10. Oktober 2018

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat als zuständige Behörde (gemäß § 13 Absatz 2 Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg) einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Frankfurt (Oder) erstellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist, in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25. Juni 2002. Danach müssen die zuständigen Behörden einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet. Verpflichtend zu untersuchen sind alle Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

Weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden konkrete Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Allerdings wurden im Land Brandenburg im Rahmen eines Strategiepapiers zur Lärmaktionsplanung Prüfwerte definiert. Diese liegen bei 55 dB(A) nachts bzw. 65 dB(A) ganztags. Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung wurden gemäß § 47c BImSchG unter Berücksichtigung der Vierunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) durch das Landesamt für Umwelt (LfU) Lärmkarten erarbeitet. Im Ergebnis der Lärmkartierung zeigt sich, dass die Prüfwerte an verschieden Stellen im Stadtgebiet überschritten werden. Bezogen auf die Straßen mit einer Verkehrsbelegung über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr sind ganztags 1.430 Einwohner und nachts 1.819 Einwohner von einer Überschreitung der Prüfwerte betroffen. Betroffenheitsschwerpunkte bilden u. a. BAB 12, Leipziger Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, A.-Bebel-Straße, K.-Liebknecht-Straße etc.


Der Lärmaktionsplan 2018 schreibt den am 05. Dezember 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Lärmaktionsplan 2013 fort.
Mit dieser Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert.

Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 12. Oktober 2018 und endet am 9. November 2018.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist im Internet auf den Seiten der Stadt Frankfurt (Oder) unter www.klimaschutz.frankfurt-oder.de einsehbar.

Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) unter folgender Adresse aus:

Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Haus I, Raum 0.116

zu den Sprechzeiten: Dienstag: 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Frankfurt (Oder) können an die folgende Adresse eingesendet werden:

Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Dezernat II,Umweltamt
Bereich Klima- und Immissionsschutz (KIS)
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)

bzw.

umweltamt@frankfurt-oder.de

Die Anregungen; Vorschläge oder Einwendungen fließen in die weitere Erarbeitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Frankfurt (Oder) ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen beziehungsweise Anregungen fertig gestellt. Die Endfassung des Lärmaktionsplans für die Stadt Frankfurt (Oder) wird danach erneut im Internet veröffentlicht.


Frankfurt (Oder), den 25.9.2018

René Wilke

Download Lärmaktionsplanentwurf für die Stadt Frankfurt (Oder) Fortschreibung 2018 (Stufe 3):