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Windenergienutzung

Um die Folgen des Klimawandels einzudämmen und damit die biologische Vielfalt weitestgehend zu bewahren, ist der Ausstieg aus der Atom- und Kohlekraft unabdingbar. Der weitere ökologisch verträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher von zentraler Bedeutung für die künftige Energieversorgung. Nur, wenn die Erneuerbaren Energien möglichst schnell einen großen Teil der Stromversorgung übernehmen, kann auf Kohle- und Atomkraftwerke verzichtet werden.

Mehr Strom aus Windenergie zu erzeugen hat für eine zukunftsfähige Energieversorgung enorme Bedeutung. Der hohe Stellenwert der Windenergie ergibt sich aus dem Fakt, dass sie im ganzen Land verfügbar ist. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Zwei Prozent der Landesfläche reichen aus, um bis zu 400 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr zu erzeugen – dies entspricht etwa 60 Prozent des heutigen Stromverbrauchs.

Windenergie an Land ist mit etwa 8 bis 11 Cent/kWh zudem die preiswerteste Form von Strom aus erneuerbarer Energien. Die Anlagen holen die für ihre Herstellung nötige Energie in drei bis sechs Monaten wieder herein. Ein weiterer Pluspunkt: Windräder könnten kooperativ von Genossenschaften, Stadtwerken oder Eigentümergemeinschaften betrieben werden. Hinter einem Großteil der Windräder stünden dann zahlreiche Eigentümer – und nicht die Großkonzerne.

https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/fuer-einen-natur-und-umweltvertraeglichen-ausbau-der-windenergie/

 

Fortschreibung Sachlicher Teilregionalplan "Windenergienutzung"

Öffentliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree billigte in ihrer 6. Sitzung/6. Amtszeit am 30.01.2017 mit Beschluss-Nr. 17/06/26 den 3. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes "Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree mit Begründung und den 3. Entwurf des Umweltberichts im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf 2015. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gefasst.

Die Unterlagen zum 3. Regionalplanentwurf, bestehend aus der öffentlichen Bekanntmachung einschließlich der Auslegungsorte, dem Textteil, der Festlegungskarte, den Erläuterungskarten sowie den Umweltbericht finden sie nachfolgend im Downloadbereich.

Bis der fortgeschriebene sachliche Teilregionalplan "Windenergienutzung" als Satzung in Kraft getreten ist, gilt der bestehende sachliche Teilregionalplan aus dem Jahr 2004.