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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Er stellt als vorbereitender Bauleitplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die sich aus der langfristig beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Weiter bildet der FNP die Grundlage, für Teile des Stadtgebietes präzisierte, aus ihm zu entwickelnde Bebauungspläne nach den §§ 8 f. BauGB oder von Satzungen nach § 34 BauGB aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Der FNP der Stadt Frankfurt (Oder) enthält bereits auch bestimmte Ausweisungen im umwelt-/ klimaschutzrelevanten Kontext, u. a. zu vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen bzw. zur Ausstattung des Gemeindegebietes mit Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, oder auch zu Flächen für Nutzungsbeschränkungen und für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzge-setzes. Der FNP wird durch Beschluss lediglich festgestellt, weitgehend ohne Rechtsbindung für Dritte. Der FNP der Stadt Frankfurt (Oder) wurde erstmals 26.01.2000 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht. Es erfolgten inzwischen mehrere Änderungen des FNP in überwiegend kleinräumig abgegrenzten Teilbereichen.

Bebauungsplan

Als verbindlicher Bauleitplan werden Bebauungspläne für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Sie schaffen gegenüber Dritten verbindliches Baurecht. Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Die Regelungsdichte kann aus städtebaulichen Gründen auf wenige Festsetzungen zur Erreichung bestimmter sektoraler Ziele und Zwecke der räumlichen Entwicklung beschränkt bleiben (einfacher Bebauungsplan) oder umfassender sein, wenn der Bebauungsplan Festsetzungen zumindest zur Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksfläche und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält (qualifizierter Bebauungsplan). Die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt im Regelfall unter 2-stufiger Beteiligung der Öffentlichkeit.